gemäß Art. 28 DSGVO · QuickQuote - quickquote.tech · Stand: 19. Juli 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) wird zwischen dem Anbieter der Software QuickQuote als Auftragsverarbeiter und dem Kunden als Verantwortlichem geschlossen und ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von QuickQuote.
Dieser AVV gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, bei denen der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten verarbeitet, die im Rahmen der Nutzung der Software QuickQuote anfallen.
Auftragsverarbeiter:
Lukas Keßler / QuickQuote
Bürgermeister-Fuchs-Str. 70, 68169 Mannheim
E-Mail: privacy@quickquote.tech
Verantwortlicher:
Der Kunde, wie in den AGB und im Kundenkonto hinterlegt (nachfolgend „Verantwortlicher“ oder „Kunde“).
(1) Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Bereitstellung der cloudbasierten Software QuickQuote zur digitalen Erfassung von Besichtigungs- und Auftragsdaten, zur Projektverwaltung, Angebotsvorbereitung, Durchführungs- und Baustellendokumentation, Zeiterfassung sowie Rechnungsvorbereitung im Handwerksbereich, einschließlich der Entgegennahme von Anfragen über öffentliche, vom Kunden geteilte Anfrage-Links.
(2) Die Dauer der Auftragsverarbeitung entspricht der Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Nutzungsvertrags (§ 15). Nach Beendigung des Nutzungsvertrags gelten die Regelungen zur Datenlöschung gemäß § 9 dieses AVV.
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, eine rechtliche Verpflichtung schreibt eine anderweitige Verarbeitung vor.
(2) Die Verarbeitung umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Erhebung und Erfassung, Speicherung, Strukturierung, automatisierte Transkription von Sprachaufnahmen, KI-gestützte Analyse, Zusammenfassung und Übersetzung von Inhalten, KI-gestützte Prüfung von Angebots- und Rechnungsentwürfen, Übermittlung an die in § 7 genannten Unterauftragsverarbeiter sowie Löschung von Daten im Rahmen der Softwarenutzung. Die Verarbeitung umfasst außerdem die Entgegennahme, Speicherung und Bereitstellung von Endkunden-Anfragen, die über öffentliche Anfrage-Links des Kunden eingehen. Solche Anfragen werden nicht automatisiert durch KI-Dienste verarbeitet; KI-gestützte Verarbeitungen erfolgen erst, wenn der Kunde eine Anfrage in ein Projekt übernimmt.
Im Rahmen der Auftragsverarbeitung können folgende Datenkategorien verarbeitet werden:
| Kategorien betroffener Personen | Art der Daten |
|---|---|
| Mitarbeiter und Nutzer des Kunden | Name, E-Mail-Adresse, Zugangsdaten, Nutzungsverhalten, Arbeits- und Pausenzeiten, Stundenzettel- und Freigabedaten, Sprach- und Audioaufnahmen (Sprachnotizen) sowie daraus erzeugte Transkripte |
| Endkunden des Kunden (z. B. Auftraggeber von Handwerksleistungen) | Name, Adresse, Kontaktdaten, Adressen von Objekten und Baustellen, Termindaten, soweit in Projekten erfasst |
| Interessenten und Anfragende des Kunden (Personen, die über einen öffentlichen Anfrage-Link oder QR-Code des Kunden eine Anfrage stellen) | Name, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, Beschreibung des Anliegens, gewünschte Leistung, Postleitzahl und Ort |
| Personen, die auf Fotos abgebildet sind | Bilddaten von Baustellen und Besichtigungen |
| Sonstige Personen, deren Daten der Kunde in der Software erfasst | Sonstige vom Kunden eingegebene personenbezogene Daten |
Besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO werden im Rahmen der Nutzung von QuickQuote nicht planmäßig verarbeitet. Der Verantwortliche gibt keine solchen Daten planmäßig in die Software ein und wirkt darauf hin, dass auch über seine Anfrage-Links keine solchen Daten übermittelt werden. Der Auftragsverarbeiter weist im Anfrage-Formular darauf hin, dass keine Gesundheitsdaten oder andere besondere Kategorien personenbezogener Daten angegeben werden sollen.
(1) Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen und den Bestimmungen dieses AVV.
(2) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass sich die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(3) Der Auftragsverarbeiter ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
(4) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Einhaltung der Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO, soweit dies in seinem Einflussbereich liegt.
(5) Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
(1) Der Verantwortliche ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von QuickQuote.
(2) Der Verantwortliche stellt sicher, dass für alle personenbezogenen Daten, die in QuickQuote eingegeben werden, eine geeignete Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO vorliegt.
(3) Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten feststellt.
(4) Der Verantwortliche gibt Weisungen zur Datenverarbeitung ausschließlich in schriftlicher oder elektronischer Form.
(1) Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter hiermit eine allgemeine Genehmigung zur Beauftragung der folgenden Unterauftragsverarbeiter:
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Sitz / Drittlandtransfer |
|---|---|---|
| Google Ireland Limited (Firebase, Google Cloud) Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland |
Hosting, Datenbank, Authentifizierung, Speicher, Cloud Functions | Irland; Datenspeicherung und Verarbeitung primär in der EU-Region europe-west1. Soweit Daten an Google LLC (USA) übermittelt werden: EU-U.S. DPF + Standardvertragsklauseln |
| OpenAI, L.L.C. | KI-gestützte Funktionen | USA - Standardvertragsklauseln Art. 46 DSGVO |
| Stripe, Inc. | Zahlungsabwicklung | USA - EU-U.S. DPF + Standardvertragsklauseln |
| Resend, Inc. | Transaktionaler E-Mail-Versand | USA - Standardvertragsklauseln Art. 46 DSGVO |
Für KI-Funktionen übermittelte Inhalte werden nach den vertraglichen Bedingungen des eingesetzten KI-Dienstes nicht zum Training von KI-Modellen verwendet und nur vorübergehend zur Leistungserbringung und Missbrauchskontrolle gespeichert. Es werden jeweils nur die für die Funktion erforderlichen Daten übermittelt.
Netlify, Inc. hostet ausschließlich die Marketing-Website quickquote.tech und verarbeitet keine Daten im Auftrag des Verantwortlichen; Netlify ist daher kein Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses AVV. Stripe, Inc. wird vorsorglich genannt, soweit Zahlungsdaten im Zusammenhang mit dem Nutzungsvertrag verarbeitet werden.
(2) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen über beabsichtigte Änderungen hinsichtlich der Hinzuziehung oder des Austauschs von Unterauftragsverarbeitern. Der Verantwortliche hat das Recht, gegen solche Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung Einspruch zu erheben. Erhebt der Verantwortliche fristgerecht Einspruch und kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, sind beide Parteien berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(3) Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass Unterauftragsverarbeiter denselben datenschutzrechtlichen Pflichten unterliegen wie er selbst.
(4) Der Auftragsverarbeiter strebt an, personenbezogene Daten primär innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten. Soweit eine Verarbeitung in Drittländern erfolgt, wird diese ausschließlich auf Grundlage geeigneter Garantien gemäß Art. 46 DSGVO oder eines Angemessenheitsbeschlusses der EU-Kommission durchgeführt.
(1) Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anfragen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) im Rahmen des technisch Möglichen.
(2) Eingehende Anfragen betroffener Personen, die sich direkt an den Auftragsverarbeiter wenden, werden unverzüglich an den Verantwortlichen weitergeleitet.
(1) Nach Beendigung des Nutzungsvertrags werden die vom Verantwortlichen in QuickQuote gespeicherten Daten für einen Zeitraum von 90 Tagen zur Abholung und zur etwaigen Reaktivierung bereitgehalten. Nach Ablauf dieser Frist werden sämtliche personenbezogenen Daten des Verantwortlichen automatisch und unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftragsverarbeiter kündigt die Löschung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail an die hinterlegte Administrator-Adresse an. Der Verantwortliche kann seine Daten über die Exportfunktion der Software herunterladen; Exportfunktion und Abruflinks bleiben während der gesamten 90 Tage verfügbar. Der Export kann maximal einmal pro Kalendermonat ausgelöst werden; Mediendateien sind nicht Bestandteil des Exportpakets, können jedoch über die im Export enthaltenen Abruflinks geladen werden.
(2) Auf Anfrage des Verantwortlichen (per E-Mail an privacy@quickquote.tech) werden sämtliche personenbezogenen Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Auf Wunsch des Verantwortlichen bestätigt der Auftragsverarbeiter die vollständige Löschung der Daten schriftlich.
(4) Nicht geöffnete Anfragen, die über einen öffentlichen Anfrage-Link eingehen, werden 30 Tage nach Eingang automatisch gelöscht. Für geöffnete oder bearbeitete Anfragen bestimmt der Verantwortliche die weitere Aufbewahrung.
(1) Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, in der Regel innerhalb von 24 Stunden, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß Art. 33 DSGVO.
(2) Die Meldung enthält soweit möglich: eine Beschreibung der Art der Verletzung, die Kategorien und die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen sowie die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen.
(3) Die Pflicht zur Meldung der Datenschutzverletzung gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde liegt beim Verantwortlichen.
Der Auftragsverarbeiter hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen:
| Maßnahme | Umsetzung |
|---|---|
| Verschlüsselung | Datenübertragung via TLS/HTTPS, Datenspeicherung verschlüsselt in Google Firebase |
| Zugriffskontrolle | Authentifizierung via Google Firebase Auth, rollenbasierte Zugriffsrechte (z. B. Inhaber, Chef, Büro, Monteur) |
| Verfügbarkeitskontrolle | Redundante Cloud-Infrastruktur bei Google Firebase, automatische Backups |
| Trennungskontrolle | Mandantentrennung durch Workspace-Struktur, Datenisolation pro Kunde |
| Pseudonymisierung | Interne Nutzer-IDs statt Klarnamen in Systemlogs |
| Auftragskontrolle | AVV mit allen Unterauftragsverarbeitern (Google, OpenAI, Stripe, Resend) |
| Weitergabekontrolle | Keine Datenweitergabe an Dritte außerhalb der genannten Unterauftragsverarbeiter |
| Eingabekontrolle | Protokollierung von Datenänderungen, Zugriffsrechte nach Rollen |
| Schutz öffentlicher Endpunkte | Honeypot-Felder und serverseitiges Rate-Limiting für das öffentliche Anfrage-Formular; IP-Adressen werden hierfür nur als betriebsbezogener Hash verarbeitet und nach ca. 24 Stunden gelöscht |
| Überprüfungsverfahren | Regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO), mindestens jährlich sowie anlassbezogen |
| Administrative Zugänge | Zwei-Faktor-Authentifizierung für alle administrativen Konten des Auftragsverarbeiters bei den eingesetzten Diensten |
Der Auftragsverarbeiter darf die technischen und organisatorischen Maßnahmen dem Stand der Technik anpassen, sofern das vereinbarte Schutzniveau dabei nicht unterschritten wird.
(1) Der Verantwortliche kann dem Auftragsverarbeiter jederzeit Weisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilen. Weisungen sind schriftlich oder per E-Mail an privacy@quickquote.tech zu übermitteln.
(2) Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, unterrichtet er den Verantwortlichen unverzüglich. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zur Klärung auszusetzen.
(1) Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses AVV durch den Auftragsverarbeiter zu überprüfen.
(2) Kontrollen werden mit angemessener Vorankündigung (mindestens 5 Werktage) und auf Kosten des Verantwortlichen durchgeführt. Der Auftragsverarbeiter stellt die erforderlichen Informationen und Nachweise zur Verfügung.
(3) Der Auftragsverarbeiter kann anstelle einer Vor-Ort-Prüfung die Vorlage eines aktuellen Prüfberichts eines unabhängigen Dritten anbieten.
(1) Dieser AVV ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und ergänzt die AGB von QuickQuote.
(2) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB gehen die Bestimmungen dieses AVV in Bezug auf datenschutzrechtliche Fragen vor.
(3) Dieser AVV unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Mannheim.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Der Auftragsverarbeiter kann diesen AVV mit Wirkung für die Zukunft anpassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder des Leistungsumfangs; er informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform. Widerspricht der Verantwortliche nicht innerhalb dieser Frist, gilt die geänderte Fassung als angenommen; auf diese Rechtsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Dieser AVV tritt mit der Registrierung des Kunden und der Akzeptanz der AGB von QuickQuote in Kraft. Er gilt für jede Nutzung der Software, unabhängig davon, ob sie entgeltlich (Abonnement) oder unentgeltlich (kostenloser Anfrage-Zugang gemäß den AGB) erfolgt; Abonnement und kostenloser Anfrage-Zugang werden in diesem AVV zusammen als „Nutzungsvertrag“ bezeichnet. Durch die Akzeptanz der AGB stimmt der Kunde gleichzeitig den Bedingungen dieses AVV zu.
Lukas Keßler · Bürgermeister-Fuchs-Str. 70 · 68169 Mannheim · quickquote.tech